Wer wir sind - die Frauen in der CDU !

Seit 50 Jahren gestalten Frauen die Politik der CDU mit. Immer wieder haben Frauen der Partei entscheidende Impulse gegeben. Der Essener Parteitag 1985 war z.B. eine Antwort auf das Drängen der Frauen, ihre Anliegen und ihre Bedürfnisse bei der Gestaltung der Arbeitswelt stärker zu berücksichtigen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

 

Der erste Zusammenschluss der Frauen in der CDU auf Bundesebene fand am 1. Mai 1948 statt. An diesem Tag konstituierte sich in Frankfurt die „Frauenarbeitsgemeinschaft der CDU/CSU Deutschlands".

Die Geschichte der Frauen-Union reicht jedoch weiter zurück. Sie ist Teil der Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland. Ihre geistigen Wurzeln finden sich in der bürgerlich-christlichen Frauenbewegung, die um 1848 im Zuge der allgemeinen Freiheitsbewegung entstand.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wollten die Frauen in der CDU selbst für ihre Rechte und politischen Ziele eintreten und gleichzeitig einen Beitrag zur Lösung der großen Aufgaben der Zukunft leisten: zum Wiederaufbau Deutschlands, zur Festigung der Demokratie und zur Sicherung des Friedens. Schon damals forderten sie eine angemessene Beteiligung an Ämtern und Mandaten. Ihre stärkste Wortführerin war die erste Vorsitzende Helene Weber. Nach Helene Weber gaben Aenne Brauksiepe, Helga Wex und Rita Süssmuth der Frauen-Union entscheidende Impulse.

 

Unter wechselnden Bezeichnungen - nämlich Frauenarbeitsgemeinschaft, Bundesfrauenausschuss, Frauenvereinigung und schließlich Frauen-Union - haben die Frauen in der CDU ihre Arbeit für Gleichberechtigung und Partnerschaft vorangebracht. Dabei beschäftigen sie sich außer mit frauen-, familien- und sozialpolitischen Themen mit dem gesamten politischen Spektrum und verstehen Frauenpolitik als Querschnittsaufgabe durch alle Politikbereiche hindurch.

Am 14. Januar 1989 beging die Frauen-Union ihr 40järiges Bestehen. Das Motto der Jubiläumsveranstaltung lautete: „Wir wollen mehr als unser Recht". Damit sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass sich Frauen nicht länger mit einer rechtlich verankerten Gleichberechtigung zufrieden geben, sondern die faktische Gleichberechtigung fordern.

Vierzig Jahre Frauen-Union der CDU beinhaltete aber auch zugleich vierzig Jahre politische Frauenarbeit im geteilten Deutschland. Am 24. Februar 1990 kam es in Berlin zur ersten Versammlung und Gründung einer deutsch-deutschen Frauen-Union. Der endgültige Zusammenschluss fand in der ersten Hälfte 1991 statt.

Die Frauen-Union der CDU hat mit ihren Initiativen immer wieder dafür gesorgt, dass die Frauenfragen in die politische Programmatik der Partei Eingang fanden und die CDU die Grundlagen für eine moderne Frauenpolitik geschaffen hat.

Noch sind Frauen in vielfältiger Weise benachteiligt. Insbesondere die familienfreundliche Gestaltung des Arbeitslebens bleibt eine große Herausforderung. Defizite für Frauen gibt es nach wie vor auch beim wissenschaftlichen Personal der Hochschulen und in politischen Führungsgremien.

Die CDU-Frauen-Union will deshalb die Gleichberechtigung der Frauen in allen Lebensbereichen, in Familie, Beruf und öffentlichem Leben weiter fördern und vor allem ein Bewusstsein in unserer Gesellschaft dafür schaffen, dass der verfassungsrechtlich verankerten auch die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau in allen Lebenslagen folgen muss.

Die wichtigsten Forderungen der Frauen-Union sind:

  • mehr Frauen in verantwortlichen Positionen in Politik und öffentlichem Leben
  • Verbesserung von Bildung, Ausbildung und Weiterbildung
  • Verbesserung der Möglichkeiten zum Widereinstieg in den Beruf
  • Abbau der Frauenarbeitslosigkeit
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine bessere Abstimmung von Familie und Berufswelt, flexiblere Arbeitszeiten und familienergänzende Kinderbetreuungsmöglichkeiten
  • Ausbau der sozialen Sicherung der Familientätigkeit bei Erziehungs- und Pflegeleistungen
  • Ausweitung des Erziehungsgeldes und des Erziehungsurlaubes

Die Frauen-Union hat ihren Sitz im Konrad-Adenauer-Haus in Berlin. Die Vereinigung der Frauen in der CDU hat 155 000 Mitglieder. Bundesvorsitzende ist seit 2001 Professor Maria Böhmer, die das Amt von Professor Rita Süßmuth übernahm. Rita Süßmuth bleibt der Frauen-Union als Ehrenvorsitzende verbunden.

 

 

Meilensteine erfolgreicher Politik der CDU und Initiativen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Frauen und Familien

 

Gleichberechtigung von Frauen und Männern

 

1957 Erstes Gleichberechtigungsgesetz des Bundes

1994 Zweites Gleichberechtigungsgesetz des Bundes

1994 Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes

2004 Beschluss „Tatsächliche Gleichberechtigung durchsetzen  – 10 Jahre Novellierung des Art. 3 Abs. 2 GG“
(BT-Drucksache 15/4146)

2005 Antrag „Gleichberechtigtes Leben für Frauen und Mädchen aus Migrantenfamilien in Deutschland (BT- Drucksache 15/5017)

 

 

Frau und Beruf

 

1955 Verbot von Frauenlohngruppen

1985 Arbeitsrechtliche Gleichstellung von Voll- und Teilzeitarbeit

1989 Programme zur beruflichen Wiedereingliederung von Frauen

1992 Einführung eines Einarbeitungszuschusses an Arbeitgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Kindererziehungs- oder  Pflegezeiten ins Berufsleben zurückkehren

1994 Regelung für Teilzeitarbeit im Gleichberechtigungs- und Beschäftigungsförderungsgesetz

1994 Soziale Absicherung von Teilzeitbeschäftigten durch   

Teilarbeitslosengeld

1996  Frauen in der Privatwirtschaft erhalten Anspruch auf Entschädigung

1997  bei geschlechtsspezifischer Benachteiligung bei Einstellung oder beruflichem Aufstieg

1998 Erstattung von Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Förderung der Berufsausbildung

2001 Entschließungsantrag für die Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Prostituierten (BT-Drucksache 14/6781)

2002 Antrag „Wiedereinstieg in den Beruf für Frauen erleichtern – Frauenarbeitslosigkeit in Deutschland bekämpfen“ (BT-Drucksache 14/8786)

2003 Antrag „Frauen und Männer beim Wiedereinstieg in den Beruf fördern“ (BT-Drucksache 15/1983)

2004 Antrag „Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetz zügig umsetzen“ (BT-Drucksache 15/3717)

 

 

Arbeitsplatz Haushalt

 

1990 Einführung des steuerlichen Sonderausgabenabzugs für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse

1997 Verbesserung der steuerlichen Förderung durch Anhebung des Höchstbetrages auf 18.000 DM und ersatzlose Streichung einschränkender Voraussetzungen

1997 Einführung des Haushaltsschecks zur Vereinfachung der Arbeitgeberfunktion für Privathaushalte

2004 erfolgreicher Einsatz für die Wiedereinführung des Haushalts­schecks als Mini-Job im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistun­gen

 

 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

 

1986 Einführung des Erziehungsgeldes

1986 Einführung von Erziehungsurlaub, seit 1992: Erziehungsurlaub für Eltern bis zum 3. Geburtstag des Kindes

1992 Arbeitsfreistellung zur Pflege eines erkrankten Kindes

1996 Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahren

2004 Antrag „Frauen und Familien in der Bundeswehr stärken und fördern“ (BT-Drucksache 15/3049)

 

 

 

Familie

 

1983 Wiedereinführung eines steuerlichen Kinderfreibetrages

1986 Steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen

1986 Dualer Familienlastenausgleich mit Kindergeld und Kinderfreibetrag und stufenweise Erhöhung in den Folgejahren

1996 Einführung des Familienleistungsausgleich und Steuerfreistellung   des Existenzminimums

2004 Antrag „Elternhaus, Bildung und Betreuung verzahnen“
(BT-Drucksache (15/3488)

 

 

Hilfe für Schwangere

 

1952 Mutterschutz

1984 Einrichtung der Stiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungebore­nen Lebens“

1995 Neuregelung des Paragraphen 218: Frauen erhalten umfangreiche Leistungen in Konfliktsituationen

1997 Neuregelung des Mutterschutzes

2001 Antrag „Vermeidung von Spätabtreibungen – Hilfe für Eltern und Kinder“ (BT-Drucksache 14/6635)

2002 Einsatz für die gesetzliche Regelung der Möglichkeit der „Anonymen Geburt“ als Chance zum Schutz des ungeborenen Lebens

2004 Antrag „Vermeidung von Spätabtreibungen – Hilfe für Eltern und Kinder“ (BT-Drucksache 15/3948)

 

 

Allein Erziehende

 

1985 Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten allein Erziehender

1992 Arbeitsfreistellung zur Versorgung des kranken Kindes bis zu 20 Tagen

1992 Mehrbedarfszuschlag von 40 % zum Regelsatz für sozialhilfeberechtigte allein Erziehende

1993 Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 12 Jahre wird bis zu sechs Jahre lang  gezahlt

1995 Berücksichtigung der besonderen finanziellen Belastungen allein Erziehender bei der Darlehensrückzahlung nach BAföG

2003 erfolgreicher Einsatz für einen steuerlichen Freibetrag für allein Erziehende als Kompensation für die Abschaffung des Haushalts­freibetrages

 

 

Verbesserung der Wohnsituation vieler Familien

 

1986 Kontinuierliche Erhöhung des Wohngeldes

1987 Einführung eines Baukindergeldes und dessen kontinuierliche Erhöhung

1996 Neue Eigenheimzulage

 

 

Rente

 

1949 Einführung der Witwenrente

1972 Öffnung der Rentenversicherung für Hausfrauen, Selbständige und mithelfende Familienangehörige

1986 Herabsetzung der Mindestversicherungszeit von 15 auf 5 Jahre

1986 Kindererziehung wird in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Jahr pro Kind anerkannt, seit 1992 mit drei Jahren pro Kind

1992 Einführung von Kinderberücksichtigungszeiten in der Rente bis zum 10. Lebensjahr

1995 Pflegezeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt

1995 Eigenständige Absicherung für Bäuerinnen durch das Agrarsozialreformgesetz

1998 Kindererziehungszeiten werden mit 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes bewertet; Zeiten der Kindererziehung und der Erwerbstätigkeit werden additiv berücksichtigt

2001 Abschaffung der Witwenrente durch die rotgrüne Bundesregierung verhindert

2004 erfolgreicher Einsatz für Unisex-Tarife in der staatlich geförderten Riester-Rente

 

 

Pflege

 

1995 Einführung der Pflegeversicherung

1995 soziale Absicherung von Pflegepersonen

 

 

Frauengesundheit

 

2000  Antrag „Konkrete Gesundheitspolitik für Frauen“ (BT-Drucksache 14/4381)

2002 interfraktioneller Änderungsantrag zur Durchsetzung eines flächendeckenden Screening-Programms (BT-Drucksache 14/9122)

 

 

Frauen und Gewalt

 

1996 Frauen werden vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz geschützt

1997 Vergewaltigung in der Ehe wird unter Strafe gestellt. Gesetze gegen Kindermissbrauch und Frauenhandel werden verschärft

2001 Antrag „Genitalverstümmelung an Frauen und Mädchen in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit bekämpfen“
(BT-Drucksache 14/7783)

2002 Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, u.a. durch Unterstützung des Gewaltschutzgesetzes

2005 Initiative zur Bekämpfung des Menschen- und Frauenhandels und zur Einführung eines Straftatbestandes sexueller Missbrauch von Menschenhandelsopfern
Gesetzentwurf Strafrechtsänderungsgesetz §§ 232a, 233c StGB (BT-Drucksache 15/5326)

2005 Initiative Hessens und Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einfüh­rung eines „Stalking-Bekämpfungsgesetzes“ (BT-Drucksache 15/5410)

 

 

 

Diese Meilensteine tragen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei und werten die Familienarbeit auf. Bei der familienergänzenden Kinderbetreuung sind wir mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 1996 einen Schritt weitergekommen. Weitergekommen sind wir auch beim Führungspersonal der Bundesbehörden: Mit dem Zweiten Gleichberechtigungsgesetz soll der Anteil weiblicher Führungskräfte in den Bundesbehörden deutlich erhöht werden.